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AKUTSPRECHSTUNDE
Mo-Fr 8.00 - 9.00 Uhr

Terminvergabe

Tel.: 03391 - 50 42 22

 

Berit Kasper

Sprechzeiten:
Mo 8 - 12 | 13.30 - 15.30 Uhr
Di 8 - 12 | 16 - 18 Uhr
Mi 8 - 12 Uhr
Do 8 - 12 | 13.30 - 15 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr

 

Karsten Kasper FEBO

Sprechzeiten:
Mo 8 - 12 | 14 - 17 Uhr
Di 8 - 12 Uhr
Mi 8 - 12 Uhr
Do 8 - 12 | 14 - 17 Uhr
Fr 8 - 12 Uhr

 




Gutachten


Führerscheingutachten

Die Untersuchung erfolgt gemäß der gültigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG). Für die Klassen A und B erfolgt zuerst ein Sehtest. Werden dabei die Anforderungen erfüllt, wird die Bescheinigung ausgestellt. Wenn nicht, dann wird ein Führerscheingutachten mit weiteren Untersuchungen durchgeführt.
Für die Klassen C, D und E muss immer ein komplettes Gutachten erstellt werden.

In der Regel können wir einen kurzfristigen Termin realisieren. Bitte fragen Sie trotzdem frühzeitig nach einem Termin und beachten Sie, dass bei einem kompletten Gutachten die Pupille weitgestellt werden muss und Sie deshalb an diesem Tag kein Fahrzeug führen dürfen.


Tauglichkeitsuntersuchungen

- Flugzeug
- Binnenschifffahrt


Bildschirmarbeitsplatz

Die Untersuchung wird anhand der Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37 durchgeführt. Sie wird in der Regel durch den Arbeitgeber angefordert.