Gutachten
Führerscheingutachten
Die Untersuchung erfolgt gemäß der gültigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG).
Für die Klassen A und B erfolgt zuerst ein Sehtest. Werden dabei die Anforderungen erfüllt, wird die Bescheinigung ausgestellt. Wenn nicht, dann wird ein Führerscheingutachten mit weiteren Untersuchungen durchgeführt.
Für die Klassen C, D und E muss immer ein komplettes Gutachten erstellt werden.
In der Regel können wir einen kurzfristigen Termin realisieren. Bitte fragen Sie trotzdem frühzeitig nach einem Termin und beachten Sie, dass bei einem kompletten Gutachten die Pupille weitgestellt werden muss und Sie deshalb an diesem Tag kein Fahrzeug führen dürfen.
Tauglichkeitsuntersuchungen
- Flugzeug
- Binnenschifffahrt
Bildschirmarbeitsplatz
Die Untersuchung wird anhand der Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37 durchgeführt. Sie wird in der Regel durch den Arbeitgeber angefordert.