Vorsorge
Durch die gesetzliche Krankenversicherung ist eine sehr gute medizinische Behandlung gewährleistet. Die Gesetzgebung spricht allerdings vom „Notwendigen und Ausreichenden“. Manche empfehlenswerte und medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind in Ihrem individuellen Fall weitere Untersuchungen sinnvoll, besprechen wir dies mit Ihnen. Zögern auch Sie nicht, uns anzusprechen.